Viele tierhaltende Betriebe verwenden auf Anweisung ihres Tierarztes Medikamente zur präventiven und kurativen Anwendung.
Diese wertvollen und kostspieligen Produkte sind stets mit der nötigen Umsicht einzusetzen und zu lagern:
- geeignet sind kühle, trockene, lichtgeschützte und saubere Räume,
- Medikamente werden niemals direkt im Stall aufbewahrt,
- Unbefugte dürfen keinen Zugriff auf die Tierarzneimittel haben.
Einige Tierarzneimittel, wie die meisten Impfstoffe und einige Antibiotika, müssen in einem Kühlschrank bei zwei bis acht Grad Celsius gelagert werden. Die erforderliche Lagertemperatur ist auf der Verpackung angegeben.
Wichtig ist auch die Einhaltung der Haltbarkeitsdauer nach erstmaligem Anbruch eines Präparates. Bei geöffneten Flaschen ist stets das Datum des Anbruchs auf dem Etikett zu notieren.
Arzneimittel dürfen nicht mit Haut, Schleimhäuten und Atemwegen des Anwenders in Kontakt kommen. Bei Präparaten, die über die Haut in den Körper aufgenommen werden können, ist besondere Vorsicht geboten. Generell wird die Verwendung von Einmalhandschuhen empfohlen, bei Verwendung pulverförmiger Medikamente sollte eine Atemschutzmaske selbstverständlich sein.
ACHTUNG: Tierhalter sollten alle Behandlungen schriftlich oder digital dokumentieren, damit der Medikamenteneinsatz rückverfolgbar bleibt und Fleisch oder Milch von behandelten Tieren nicht innerhalb der Wartezeit in den Verkehr gelangen.
Das kostenlose KFM-Merkblatt „Medikamente richtig lagern“ gibt dazu wertvolle Hinweise.
Uwe Weddige
Foto © KFM